Gegenargument zu OA: Urheberrecht bleibt sowieso bei Autor*in?

Hallo!

Ich wurde vor Kurzem mit einem Gegenargument zu OA konfrontiert, dass ich so noch nicht gehört hatte:
OA sei überflüssig, das Verlage ja nur die Rechte an der äußeren Form des Artikels bekommen, man als Urheber aber weiterhin mit dem eigentlich Inhalt machen kann, was man will (auch mit Graphiken?!). Auch CC-BY wäre überflüssig, da das Zitatrecht ja schon Weiternutzung im wissenschaftlichen Rahmen erlaubt.

Was kann man denn dazu sagen? Stimmt die Einschätzung so überhaupt, ich muss da Unsicherheit in Bezug auf rechtliche Dinge bei mir zugeben.

Dankeschön!

Tja, schön wär’s…
wer so argumentiert verkennt, dass es neben dem unveräußerlichen (aber vererbbaren) Urheberrecht das Verwertungsrecht gibt. In klassischen Autorenverträgen wird (oftmals) das vollständige Verwertungsrecht exklusiv an den Verlag übertragen. Dann kann man als Autor*in mit dem Werk nichts anderes mehr tun als es auch Dritte dürfen (z.B. Zitieren)

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Die Argumentation vernachlässigt zudem das Kernanliegen von Open Access, nämlich den freien Zugang. Weder ein angeblich grundsätzliches einbehaltenes unbeschränktes Nutzungsrecht noch die Regelungen zu Zitaten im deutschen Urheberrecht würden freien Zugang zu dem Werk bedeuten.

Die Bestimmungen zur Verwendung von Zitaten im deutschen Urheberrechtsgesetz in § 51 sehen in keiner Weise die gleichen Nachnutzungsmöglichkeiten wie bei einer CC BY Lizenz vor. Die Argumentation ist engstirnig, denn sie geht anscheinend davon aus, dass nur auszugsweise Zitate in der Wissenschaft eine Nachnutzung darstellen können sowie dass wissenschaftliche Ergebnisse auch nur von und in der Wissenschaft rezipiert werden können.

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Danke für die Antworten! So in etwa habe ich auch geantwortet.

denn sie geht anscheinend davon aus, dass nur auszugsweise Zitate in der Wissenschaft eine Nachnutzung darstellen können sowie dass wissenschaftliche Ergebnisse auch nur von und in der Wissenschaft rezipiert werden können.

Guter Punkt!