Lizenzvergabe bei Publikationen

Hallo zusammen, ich habe mal eine grundlegende Frage zur Vergabe von Lizenzen. Darf ich als Urheber mir einfach eine Lizenz, unter denen die es gibt (z.B. CC), aussuchen und die ohne weiteres unter meine Publikation schreiben? Und welche ist da empfehlenswert?

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Ja, als Urheber bestimmen Sie darüber, in welcher Form, unter welcher Lizenz etc. Sie Ihr Werk veröffentlichen. Wenn Sie in einer Zeitschrift oder auf einer anderen Plattform veröffentlichen, kann es aber sein, dass nur bestimmte Lizenzen vergeben werden können. Für wissenschaftliche Publikationen empfiehlt sich die Lizenz CC BY, weil sie die wenigsten Einschränkungen zur Nachnutzung hat, aber der/die Urheber:in genannt werden muss. Weitere Informationen zu CC-Lizenzen gibt es z.B. unter https://irights.info/dossier/creative-commons.

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Ok, danke! Aber wenn ich zum Beispiel einen eigenen Blog habe, kann ich die Lizenz komplett frei wählen? Und wie sieht das aus mit Powerpoint Präsentationen, die ich z.B. auf Zenodo hochlade, da auch?

Im eigenen Blog ist es komplett Ihre Entscheidung. (Es ist höchstens zu berücksichtigen, ob Werke, z.B. Bilder, von Dritten verwendet werden, die nicht unter der gewählten Lizenz veröffentlicht werden dürfen.)
Zenodo hat die gängigsten Lizenzen im Upload-Formular voreingestellt, aber meines Wissens kann man jede beliebige Lizenz vergeben.

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Ich würde vielleicht noch ergänzen, dass es schon auch auf den Zusammenhang ankommt, in dem ein bestimmtes Werk veröffentlicht wird (und um was für eine Publikation es sich handelt). So kann es auf der einen Seite durachaus sein, dass Verlage (z.B. bei Monografien) nur restriktive Lizenzen wie CC BY-NC-ND anbieten (oder sich offenere Lizenzen teuer bezahlen lassen), während auf der anderen Seite Forschungsförderinstutitionen auf der Verwendung freier Lizenzen wie CC BY bestehen.

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Hallo. Hilfreiche Informationen finden Sie eventuell auch in der Publikation ‚Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen‘ (2016): https://meta.wikimedia.org/wiki/File:Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf

Da Sie das Beispiel eines Blogs erwähnten: Hier gibt es häufig eine Falle bei der Nachnutzung und des Teilens von Inhalten, die unter einer CC-Lizenz mit dem Modul NC (nicht kommerziell) veröffentlicht wurden, insofern auf dem Blog Werbung geschaltet ist. Die Werbung legt einen kommerziellen Zweck nahe, da über die Werbung Geld verdient wird. Eigene Inhalte könnten natürlich trotzdem unter eine solche Lizenz gestellt werden, die Möglichkeit des Nachnutzens auf anderen Blogs und Webseiten wird damit jedoch potenziell beschränkt. Mehr hierzu finden Sie in der Publikation ‚Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung nicht-kommerziell‘ (2012).

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