Anwendung des § 38 Absatz 2 des UrhG

Liebe Kolleg*innen,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Zweitveröffentlichungsrechte bei Beiträgen in Sammelbänden:

Aktuell liegt uns eine Zweitveröffentlichungsanfrage für einen Artikel aus dem Jahr 2011 vor, der in einem Sammelband beim LIT Verlag erschienen ist. Auf Nachfrage hat der Verlag allerdings der ZV nicht zugestimmt. Ich frage mich nun, ob dies überhaupt rechtlich von Relevanz ist, wenn die Bedingungen des § 38(2) des UrhG erfüllt sind.
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit der Anwendung des § 38(2) des UrhG? Gibt es evtl. irgendwelche rechtlichen Fallstricke, die man beachten müsste - man will ja schließlich nicht, dass die Autor*innen rechtliche Probleme bekommen.

Ich freue mich über Ihre Erfahrungen und Hinweise zum Thema!

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Das ist keine direkte Beantwortung der Frage, eher ein Hinweis. Morgen, am 25.02.2021, findet ab 14 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Zweitveröffentlichungsrecht statt. Einige der Fragen werden im Vortrag vielleicht beantwortet oder können im Zuge der Fragerunde diskutiert werden. Die Veranstaltung findet innerhalb der Reihe Open Access Talk statt, Infos dazu sind auf der Informationsplattform Open Access zu finden: Informationsplattform Open Access: 25. Februar 2021: Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen

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Disclaimer: Ich bin kein Jurist.

§38 (1) und (2) gelten doch nur, „wenn nichts anderes vereinbart ist“ - es wäre also zu klären, was damals bei der Einreichung bzw. Veröffentlichung des Beitrags vertraglich festgelegt wurde.
§ 38 (4) gilt hingegen unabhängig von einer anderslautenden Vereinbarung, allerdings nur, wenn die Publikation „in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist“, was auf den Sammelband vermutlich nicht zutrifft.

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In Ergänzung noch der Hinweis auf folgende Entscheidungshilfe, die die verschiedenen Fälle für Zweitveröffentlichungen recht gut darstellt:

Besten Dank an Frau Graf von der Uni Duisburg-Essen für den Hinweis.

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