Liebe Kolleg*innen,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Zweitveröffentlichungsrechte bei Beiträgen in Sammelbänden:
Aktuell liegt uns eine Zweitveröffentlichungsanfrage für einen Artikel aus dem Jahr 2011 vor, der in einem Sammelband beim LIT Verlag erschienen ist. Auf Nachfrage hat der Verlag allerdings der ZV nicht zugestimmt. Ich frage mich nun, ob dies überhaupt rechtlich von Relevanz ist, wenn die Bedingungen des § 38(2) des UrhG erfüllt sind.
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit der Anwendung des § 38(2) des UrhG? Gibt es evtl. irgendwelche rechtlichen Fallstricke, die man beachten müsste - man will ja schließlich nicht, dass die Autor*innen rechtliche Probleme bekommen.
Ich freue mich über Ihre Erfahrungen und Hinweise zum Thema!