OA für Autor*innen mit einem Wahrnehmungsvertrag bei VG Wort

Liebe Community,

mich beschäftigt aktuell das Thema OA für Autorinnen mit einem Wahrnehmungsvertrag bei VG WORT. Es scheint so, als dürften solche Autorinnen lt. § 11 des Verwertungsgesellschaftengesetzes max. CC BY NC vergeben, da sie mit ihrer Anmeldung bei der VG Wort bestimmte ausschließliche Nutzungsrechte auch für die Zukunft abgetreten haben (vgl. § 4 des Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort: https://www.vgwort.de/fileadmin/wahrnehmungsvertrag/WV_Muster_Autor.pdf, FAQ - CC Germany sowie Kreutzer/Lahmann/Kaulen (2021: 199f.) unter dx.doi.org/10.15460/HUP.211](https://dx.doi.org/10.15460/HUP.211).
Wenn dem so ist, so wäre das von großer Relevanz für unsere Beratung hinsichtlich der Auswahl der passenden CC-Lizenz. Eine richtig „freie“ Lizenz CC BY bzw. CC BY SA dürften wir Autor*innen mit einem Wahrnehmungsvertrag bei VG WORT eigentlich gar nicht empfehlen. Das würde gerade die geistes- und sozialwissenschaftliche OA-Veröffentlichungen sehr negativ treffen, da dort viele Autorinnen bei VG Wort gemeldet sind.

Wie handhaben Sie das bzw. was raten Sie Ihren Autor*innen in solchen Fällen?

Beste Grüße aus Leipzig,
Adriana Slavcheva

Hallo Adriana Slavcheva.

Danke für das Aufmerksammachen auf diesen Sachverhalt. Die Aspekte Verwertungsgesellschaften und die durch sie erfolgenden Ausschüttungen ploppen bei der Auseinandersetzung und Diskussionen um Open Access immer mal wieder auf, wurden aber meines Wissens nach bisher nicht tiefgreifend bearbeitet.

In der Tat ist diese Sachlage aber etwas, das in der Beratungspraxis mitbedacht werden müsste.
Ich würde das mal hier intern ansprechen sowie mit anderen Kolleg:innen der Berliner Universitäten besprechen, und hier im Forum gerne an der Sache dran bleiben. Es würde mich auch freuen, wenn sich weitere am Thema Interessierte an der Diskussion beteiligen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal an die Kolleg:innen aus dem Projekt AuROA (https://projekt-auroa.de und kontakt@projekt-auroa.de) zu wenden und sie auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Im Projekt geht es um Autor:innen und mehr Rechtssicherheit bei Open Access (u.a. Musterverträge), das passt daher gut.

Auf höherer Ebene ist ja auch fragwürdig, ob Ausschüttungen durch Verwertungsgesellschaften im Fall von wissenschaftlichen Publikationen überhaupt gerechtfertigt sind. Die meisten Wissenschaftler:innen werden ja in der Regel auf öffentlich finanzierten Stellen und/oder an öffentlich finanzierten Einrichtungen bereits für ihre wissenschaftliche Tätigkeit bezahlt. Zusätzliche Ausschüttungen an die Privatpersonen durch Verwertungsgesellschaften erscheinen mir da unangemessen. Das setzt zudem falsche Anreize für das Publiziren. Und es gilt umso mehr bei Open Access, wenn das Veröffentlichen von Publikationen von Forschungsförderinstitutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen finanziert wird. Diese Position ist in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie bei Verlagen nicht besonders populär. Leider tragen die oftmals prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft noch dazu bei, dass das Prinzip dieser Ausschüttungen auch aus diesem Grund als legitim oder sogar notwendig erachtet wird.
Ich erwähne dies hier, weil ich denke, dass diese größere Frage bei Open Access und bei Publikationsberatung nicht aus den Augen verloren werden sollte – und Verwertungsgesellschaften und diese Ausschüttungen im Kontext wissenschaftlichen Publizierens nicht als in Stein gemeißelt angesehen werden sollten.

Beste Grüße,
Marc

2 „Gefällt mir“